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Extern vs. intern

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat die gleichen Aufgaben wie ein interner Datenschutzbeauftragter (DSB). Für ein Unternehmen jedoch von entscheidendem Vorteil: der externe Datenschutzbeauftragte hat eine andere Stellung und ist oftmals preiswerter.

Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes:

Im Gegensatz zu einem internen DSB ­verfügt der externe DSB über keinen gesetzlich festgeschriebenen erweiterten Kündigungsschutz. D.h. der Vertrag der externen Bestellung kann regelmäßige Kündigungsfristen vorsehen! Dahingegen genießt der interne DSB während seiner Tätigkeit als interner DSB und ein Jahr darüber hinaus einen erweiterten Kündigungsschutz.

Während für den internen DSB in Haftungsfragen die sog. „betriebliche Veranlassung” gilt, kann in externer DSB für sein Handeln verantwortlich gemacht werden. Üblicherweise verfügt der externe DSB über eine dahingehend spezialisierte Betriebs- und Vermögensschadenshaftplicht.

Überschaubarer und transparenter Kostenfaktor:

Ein interner DSB ist in seiner Zeiteinteilung und Tätigkeit als DSB frei und weisungsungebunden. Die Kostenkontrolle für den Bereich Datenschutz und Datenschutzbeauftragter ist faktisch ausgehebelt. Anders ­verhält sich es sich beim Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragen, mit dem das Unternehmen einen transparenten und nachvollziehbaren Vertrag über Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kosten schliesst. Oftmals ist der externe DSB für das Unternehmen die deutlich preiswertere Alternative.

Ein DSB – unabhängig ob intern oder extern – ist gehalten, sich neben der notwendigen Aneignung der Grundkenntnisse regelmäßig in Bezug auf aktuelle Gesetzesänderungen und Anwendungen fort- und weiterzubilden. Diese Kosten (Fortbildung, Reise, Übernachtung, Materialien) spart ein Unternehmen beim Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist üblicherweise schon aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit stets
auf dem neusten Stand der Dinge.

Vermeidung von Interessenskonflikten:

Da der externe DSB nicht im Unternehmen ­verankert ist, sind Interessenkonflikte mit anderen Bereichen und Themen nicht zu vermuten und unwahrscheinlich. Er kann daher seinen Aufgaben und Verpflichtungen unbefangen ­nachkommen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt zumeist über das Knowhow aus mehreren Bereichen und Erfahrungen aus zahlreichen Tätigkeiten und Einsätzen, welches für ein Unternehmen durch seinen Einsatz verfügbar wird.